Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist eine heute weit verbreitete Form des Grundeigentums. Seine Regeln sind kompliziert und für den juristischen Laien nicht immer ohne Weiteres verständlich. Im "Lebensraum Wohneigentum" prallen zudem viele gegensätzliche Interessen aufeinander, so dass es immer wieder zu Konflikten kommen kann, z. B. zwischen einzelnen Wohnungseigentümern oder auch zwischen Wohnungseigentümern und Verwaltern.

Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts, u. a. z. B.:

  • Eintreiben von Wohn-/Hausgeld säumiger Wohnungseigentümer
  • Prüfen von Wohn-/Hausgeldabrechnungen und Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Durchführung von Beschlussanfechtungsverfahren einzelner Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft