Vertragsrecht

Verträge sind die Grundlage des Miteinanderumgehens und Zusammenlebens. Ob Sie Dienste oder Werke anbieten oder annehmen, ob Sie mieten oder vermieten oder ob Sie kaufen oder verkaufen, kommt es vorrangig auf den von Ihnen geschlossenen oder noch zu schließenden Vertrag an, wenn Sie Ihr Recht bekommen oder erhalten wollen. Die vielfach vertretene Auffassung, man habe keinen Vertrag geschlossen, weil nichts Schriftliches vorhanden sei, ist meistens unzutreffend. Verträge können auch mündlich geschlossen werden, wie tagtäglich beim Einkaufen im Kaufhaus oder Supermarkt.

In vielen Fällen ist es deshalb empfehlenswert, mündliche Absprachen auch schriftlich zu fixieren, damit später keine Beweisprobleme entstehen.

Um mögliche Fehlerquellen beim Abfassen einer schriftlichen Vereinbarung zu vermeiden, sollten Sie zuvor fachkundigen anwaltlichen Rat hinzuziehen. Dies gilt auch insbesondere für Verträge, die mit großen finanziellen Aufwendungen für Sie verbunden sind, wie z. B. Kaufverträge über eine Eigentumswohnung oder ein Ein- oder Mehrfamilienhaus. Zur Vermeidung von Nachteilen und unnötiger Kosten sollten Sie sich möglichst im Vorfeld, also vor Abschluss eines Vertrages, hier fachkundig beraten lassen.

Aber auch wenn ein Vertrag bereits geschlossen ist und die ersten Probleme entstehen, ist es noch nicht zu spät, unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände für Sie noch das Optimale zu erreichen. Lassen Sie sich fachkundig beraten.

Nutzen Sie zunächst unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie sogleich einen Termin zur persönlichen Besprechung Ihres Problems.