Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Betriebsräte in den nicht immer leicht zu durchschauenden Materien des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.

Anders als im Zivilrecht mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch verfügt das Arbeitsrecht über kein eigenes “Arbeitsgesetzbuch”, sondern besteht aus vielen Einzelgesetzen und höchstrichterlichen Entscheidungen.

So können bereits kleine Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben. Eine Kündigung des Arbeitsvertrages muss nach neuerer Gesetzeslage schriftlich ausgesprochen werden, während früher manchmal auch eine mündliche Kündigung ausreichte.

Dieses kleine Beispiel zeigt, dass bereits die Unkenntnis “schlichter” Formalien und eine hiermit einhergehende fehlerhafte Einschätzung der Rechtslage für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer unter Umständen gravierende Folgen haben können.

Eine fachkundige anwaltliche Beratung ist deshalb um so bedeutsamer. Hier werden Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts kompetent und engagiert beraten und vertreten.

In Kündigungsschutzangelegenheiten haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, mich bundesweit online mit der Einreichung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu beauftragen. Bitte bedenken Sie, dass eine Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss, wenn für Sie grundsätzlich Kündigungsschutz besteht (nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und in Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmern bzw. mit mehr als 11 Arbeitnehmern, wenn Ihr Arbeitsvertrag nach dem 01.01.2004 abgeschlossen wurde).

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz eine Kostenerstattung grundsätzlich nicht stattfindet. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Deckungsumfang haben, kann je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und den Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular zur Übermittlung zunächst folgender Informationen zur Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage:

  • Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift und Ihre Teledaten (für evtl. erforderliche kurzfristige Rückfragen),
  • Vollständiger Name bzw. Firmenname Ihres Arbeitgebers, seine Anschrift,
  • Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses, Ort und Inhalt Ihrer Tätigkeit,
  • Ihr zuletzt bezogenes Monatsgehalt (brutto),
  • Datum des Kündigungsschreibens, Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens bei Ihnen,
  • Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb (ohne Auszubildende),
  • Angabe, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht und ggf. seine Stellungnahme zu Ihrer Kündigung,
  • Name Ihrer Rechtsschutzversicherung mit Versicherungsnummer, sofern Sie für diesen Bereich rechtsschutzversichert sind.

Eine Vollmacht, die Sie hier zum Download erhalten, zur Einreichung der Kündigungsschutzklage senden Sie bitte unterzeichnet im Original an: 
Rechtsanwalt Volkmar Lammers
Bergstraße 16
47199 Duisburg