Miet- und Pachtrecht
Im Laufe eines Vertragsverhältnisses kann sich ein Vertragspartner als schwieriger Zeitgenosse erweisen:
Mieter “vergessen” die Zahlung der Miete oder zahlen oftmals unpünktlich, sind rücksichtslos gegenüber Mitmietern, mindern “aus heiterem Himmel“ die Miete, kündigen ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vereinbarten Fristen.
Vermieter führen notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nicht oder nicht zügig durch, rechnen Nebenkosten nicht oder nicht richtig ab, berechnen Mieterhöhungen unzutreffend.
Im Rahmen eines Mietverhältnisses sind Fehler schnell gemacht:
Der Vermieter vergisst vor Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme die rechtzeitige vorherige Ankündigung oder begründet eine Kündigung nicht zutreffend. Der Mieter mindert die Miete, ohne dies rechtzeitig zuvor anzukündigen oder mindert die Miete mit einem zu hohen Prozentsatz.
Vergleichbare Probleme können sich natürlich auch im Rahmen eines Pachtverhältnisses oder eines gewerblichen Mietverhältnisses ergeben.
Im Einzelfalle können diese oder auch andere miet- oder pachtrechtliche Fragestellungen nur nach interessengerechter Abwägung der zugrunde liegenden Umstände tatsächlicher und rechtlicher Natur zutreffend beantwortet werden. Auf eine kompetente anwaltliche Beratung sollten Sie daher zur Vermeidung von Nachteilen und unnötiger Kosten nicht verzichten.
Vom Vertragsabschluss bis zu einer evtl. Kündigung, bis zum Räumungsprozess oder bis zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden Sie hier in allen Bereichen des Mietrechts engagiert und professionell vertreten und beraten.
Nutzen Sie zunächst unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie sogleich einen Termin zur persönlichen Besprechung Ihres Problems.